Informationen
Wahlarzt
In Zeiten, in denen es scheint, dass Quantität mehr als Qualität zählt, ist es mir umso wichtiger, mir für meine Patienten Zeit zu nehmen, denn diese ist für ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis, eine gründliche Untersuchung und nachfolgend auch für die optimale Therapieplanung unumgänglich.
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Der größte Vorteil, der sich für Sie im wahlärztlichen Bereich ergibt, ist mit Sicherheit der Faktor Zeit.
Einerseits was die Terminvergabe anbelangt, andererseits was die Zeit bei Ihrem Arzt und im Gespräch mit diesem betrifft.
Gerade bei chronischen, orthopädischen Beschwerden bestehen mitunter komplexe Zusammenhänge, die erst in einem ausführlichen Gespräch und durch eine gründliche Untersuchung festgestellt werden können.
Diese Qualität der Behandlung ist mit einer "5-Minuten-Medizin" oder "Fließband-Medizin" schlichtweg nicht möglich.
Ich nehme mir in einem Termin mit Ihnen ausreichend Zeit, um diese Qualität gewährleisten zu können.
Ihre Vorteile
Aufgrund der deutlich geringeren Patientenzahlen im Vergleich zu einer Kassenpraxis ergeben sich etliche Vorteile für Sie:
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rasche Terminvergabe und kurze Wartezeiten
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ausreichend Zeit für Patientengespräch, fachärztliche Untersuchung und weitere Diagnostik
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individuelle Therapieplanung und -durchführung
Als Wahlarzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin kann ich mir Zeit nehmen, Sie gründlich zu untersuchen, aufzuklären, Fragen zu beantworten sowie die weitere Therapie mit Ihnen zu besprechen.
Honorarnote
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, auf welcher sämtliche erbrachte Leistungen aufgelistet sind. Diese können Sie mittels Bankomatzahlung, Überweisung oder bar begleichen.
Die Honorarnote kann nach Bezahlung entweder von uns bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, bei einigen Kassen müssen Sie das selbst machen.
Ein Teil des Betrages wird von der Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie den Restbetrag dort einreichen.
Kosten
Über meine Tarife können Sie sich gerne an der Anmeldung, bei mir persönlich oder auch telefonisch informieren.
Weitere Informationen
Eine Überweisung ist nicht notwendig. Rezepte, Überweisungen oder sonstige Verordnungen werden von Apotheken und anderen Institutionen gleich wie von Kassenärzten akzeptiert. Ab 2026 ist auch in Wahlarztordinationen die e-Card erforderlich.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um entsprechende Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten behalten wir uns vor, den Termin in Rechnung zu stellen.


